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Neue Grundsteuer ab 2025

In diesem Jahr wird Grundbesitz in Deutschland vollständig neu bewertet. Diejenigen, die ein Grundstück oder eine Immobilie besitzen, müssen alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben an das jeweils zuständige Finanzamt digital übermitteln. Dazu versendet das Landesamt für Steuern ab Mai ein Informationsschreiben. Zentraler Ansprechpartner sind die ansässigen Finanzämter.

In den Medien wurde bereits mehrfach darüber berichtet: Seit dem 1. Januar 2022 beginnt in Deutschland die Feststellung der neuen Grundsteuer. Bundesweit werden 36 Millionen Grundstücke neu bewertet, darunter rund 2,5 Millionen in Rheinland-Pfalz. Das bedeutet, dass alle Bürger:innen in den kommenden Monaten detaillierte Angaben zu ihrem Grundbesitz machen müssen. Grundbesitz umfasst hierbei Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücke, Mietwohnungen, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Aus den daraus berechneten Messbeträgen können Städte und Gemeinden ihren jeweiligen Hebesatz festlegen – erhoben wird die „neue“ Grundsteuer jedoch erst ab dem Jahr 2025.

Warum wird neu bewertet?
Der Grundsteuer lag bisher der sogenannte Einheitswert der Grundstücke zu Grunde. Im Westen stammt er aus dem Jahr 1964 und im Osten aus 1935. Sowohl im Osten als auch im Westen haben sich die Werte seither unterschiedlich stark entwickelt. Das wiederum macht sich mancherorts in einer unterschiedlichen Besteuerung von Häusern und Grundstücken bemerkbar. Weil dies mit der steuerlichen Gleichbehandlung nicht mehr vereinbar ist, hatte das Bundesverfassungsgericht die alte Berechnungsgrundlage gekippt und so wurde 2019 die neue Reform beschlossen.

Wie läuft die Neubewertung ab?
Die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz wird allen Eigentümer:innen von Grundbesitz ein Informationsschreiben zusenden. Der Versand der Informationsschreiben ist in der Zeit von Mai bis Juli 2022 vorgesehen. Anders als bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte in den westlichen Bundesländern zum 1. Januar 1964 werden nunmehr alle Daten digital erfasst und sind daher elektronisch über das Steuerportal „MeinELSTER“ www.elster.de zu übermitteln. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung soll am 31. Oktober enden.

Wie werden die Hebesätze angepasst?
Je nach Ergebnis der neuen Grundsteuerwerte muss der Stadtrat den Hebesatz neu festlegen. Dabei soll in Bad Dürkheim aufkommensneutral vorgegangen werden, wie Bürgermeister Christoph Glogger klarstellt: „Natürlich müssen wir auf die veränderten Grundlagen reagieren. Ich werde dem Stadtrat aber vorschlagen, die Hebesätze so anzupassen, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer stabil bleibt.“ Diese Entscheidung stehe aber erst an, wenn die Ergebnisse der Neubewertung vorliegen. Natürlich kann es durch die neuen Kriterien und die dadurch veränderten Bewertungen im Einzelfall durchaus zu Ausschlägen nach oben oder unten kommen. Auf diese systemische Umstellung hat der Stadtrat keinen Einfluss.

Servicestelle – Finanzverwaltung richtet Hotline ein (0261 / 20 179 279)
Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform und zu den Informationsschreiben sind die zuständigen Finanzämter. Die Kommunen können zu Fragen der Bewertung von Grundstücken nur wenig beitragen, da das Bewertungsverfahren eine Angelegenheit des Landes ist. Ausführliche Informationen finden sich unter www.fin-rlp.de/grundsteuer