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Ab 2023 keine Hundemarke mehr - Stadtrat beschließt Neufassung der Hundesteuersatzung im Kontext der Digitalisierung

In seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 hat der Stadtrat von Bad Dürkheim die Digitalisierung der Hundesteuer und damit eine Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen. Dadurch entfällt die bisher bekannte Hundesteuermarke.

In Rheinland-Pfalz ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung heraus ergibt sich im Umkehrschluss die Hundesteuer. Die Besteuerung der Hundehaltung wird in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt. Im Stadtgebiet Bad Dürkheim sind rund 1400 Hunde angemeldet. Halter zahlen für den ersten Hund 90 Euro jährlich und 144 Euro für den zweiten Hund. Für als gefährlich eingestufte Hunde, wie beispielweise Staffordshire Bullterrier, wird eine deutlich höhere Steuer in Höhe von 720 Euro erhoben.

Aktuell versendet die Stadt Bad Dürkheim alle zwei Jahre neue Hundesteuermarken an jeden Hundehalter und für jeden Hund. Meldet der Hundehalter seinen Hund ab, muss er auch die Hundesteuermarke an die Verwaltung zurückgeben. Die Neuausstellung und insbesondere das Zurückfordern der Hundesteuermarken verursacht dabei einen hohen internen Verwaltungsaufwand.

Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes „OZG“ sind Bund, Länder und Kommunen dagegen verpflichtet, ihre gesamten Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. „Die analoge Hundesteuermarke steht einer vollständigen Digitalisierung der Hundesteuer jedoch im Wege“, schildert Bürgermeister Christoph Glogger. „Daher wollen wir den bisherigen Prozess in einen bürgerfreundlichen und einen überwiegend papierlosen Vorgang umwandeln“, so das Stadtoberhaupt weiter. Realisiert werden soll dies durch die Neufassung der Hundesteuersatzung.

Hundehalter können die Beantragung oder Abmeldung ihres Hundes wie bisher bequem online über das Smartphone oder den PC vornehmen. Zukünftig werden zusätzlich sämtliche Daten ins Finanzsystem der Stadt übernommen, geprüft und nach erfolgter interner Zuordnung in der E-Akte abgelegt. Eine händische Übernahme der Daten durch Verwaltungsmitarbeiter:innen entfällt zukünftig. Zudem ist für die Abwicklung der Hundesteuer die Hundesteuermarke dann nicht mehr notwendig. Eine Kontrolle der Hunde kann jederzeit über die Personalien der Hundehalter erfolgen. „Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit“, betont Bürgermeister Glogger. „Mit dem Wegfall der Hundemarke entfällt keineswegs die Pflicht zur Hundeanmeldung.“

Der Neufassung der Hundesteuersatzung mit Gültigkeit ab Januar 2023 stimmte der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 13. Dezember 2022, zu.