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Hundehaltung – verstärkte Kontrollen durch den kommunalen Vollzugsdienst im Stadtgebiet

Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass im Stadtgebiet Bad Dürkheim ab sofort verstärkte Kontroll-Aktionen zur Hundehaltung erfolgen. Durch eine konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen soll eine gerechte und transparente Handhabung der Hundesteuersatzung gewährleistet werden.

Mit dem Inkrafttreten der Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2023 wurde die Ausgabe von Hundesteuermarken im Stadtgebiet abgeschafft, nicht jedoch die Pflicht zur Anmeldung der Tiere. Gemäß den Bestimmungen der Hundesteuersatzung ist die Haltung eines Hundes innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung anzumelden.

Um den Stand der Anmeldungen zu überprüfen, werden Mitarbeitende des kommunalen Vollzugsdienstes des Ordnungsamtes ab sofort verstärkt Kontrollen im Stadtgebiet durchführen. Der Führer eines Hundes hat auf Befragen der Ordnungsbehörde Auskunft über den Hundehalter zu geben (gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der Hundesteuersatzung). Die Kontrollen erstrecken sich auch auf die im Stadtgebiet maßgebliche allgemeine Anleinpflicht. Bei Nichtanmeldung werden die Hundehalter aufgefordert die Steueranmeldung unverzüglich nachzuholen. Das Unterlassen der Anmeldung führt zu Bußgeldern. Daher bittet die Stadtverwaltung alle Hundehalterinnen und -halter, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und ihre Hunde ordnungsgemäß anzumelden.