Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

    • die Arten der übermittelten Daten
    • als auch ihre Empfänger erhalten.
  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder online mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bei der zuständigen Stelle beantragen.
     

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim

    Die anfragende Person muss eindeutig identifiziert werden. Dies erfolgt durch die persönliche Vorsprache und Vorlage eines Personalausweises/Reisepasses oder über die Online-Beantragung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.