Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim

    Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sind von natürlichen oder juristischen Personen geplante, organisierte und zeitlich befristete Ereignisse, die an einem nicht geschlossenen Ort durchgeführt werden und an dem ein unbestimmter Personenkreis teilnimmt, ohne zugleich unter den Schutzbereich des grundgesetzlich verankerten Versammlungsbegriffs zu fallen.

    Veranstaltungen unter freiem Himmel erfreuen sich großer Beliebtheit und stellen oftmals Publikumsmagneten dar. Die Gewährung der Sicherheit der Besucher auf solchen Veranstaltungen ist Aufgabe des Veranstalters sowie staatlicher Behörden und Organisationen.

    In Rheinland-Pfalz müssen seit dem 01.04.2021 geplante öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 5.000 Besuchern zeitgleich schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde rechtzeitig angezeigt werden.

    Hierfür hat das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz einen einheitlichen Anzeigebogen entworfen, der für ein standardisiertes und unkompliziertes Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verwenden ist.

    Anordnungen bzw. Auflagen können erlassen werden, wenn sie zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheinen. 

    Ob die Einforderung eines Sicherheitskonzeptes erforderlich ist, hängt von der Größe der Veranstaltung und der Höhe der ihr drohenden oder der von ihr ausgehenden Gefahren ab.

    Großveranstaltungen

    Kommen voraussichtlich mehr als 15.000 Besucher gleichzeitig oder 30.000 täglich, spricht man von einer Großveranstaltung. Auch diese sind bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die örtliche Ordnungsbehörde leitet in diesem Fall die Anzeige an die Kreisordnungsbehörde weiter. Der Veranstalter einer öffentlichen Großveranstaltung ist zudem gesetzlich verpflichtet, rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn ein Sicherheitskonzept vorzulegen.

    Hinweis

    Eventuell weitere erforderliche Genehmigungen (z.B. Sondernutzungserlaubnis, Gestattung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes, verkehrsbehördliche Anordnungen, Erlaubnis zur Plakatierung, immissionsschutzrechtlich Ausnahmegenehmigung usw.) bleiben von dieser Anzeige unberührt und sind bei den zuständigen Stellen gesondert zu beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim

    Sollten Sie bereits ein Sicherheitskonzept für Ihre Veranstaltung gefertigt haben, so übersenden Sie dieses bitte bereits mit dem Anzeigebogen. Dies gilt auch für andere bereits vorliegende Schriftstücke und Pläne, wie z.B.

    • Lage- und Aufbaupläne
    • Programmhefte und Flyer
    • Werbematerialien
    • Programmabläufe (nach Möglichkeit mit Angaben zu auftretenden Künstlern)
    • bereits bestehende Konzepte (Brandschutz, Verkehr, Ordnungsdienst, Räumung, Sicherheitskonzept, etc.)

    Wegen der Komplexität, gerade bei größeren Veranstaltungen, aber auch wegen der grundsätzlichen Koordination der geplanten Veranstaltung zu anderen Ereignissen empfiehlt es sich, eine telefonische Kontaktaufnahme frühzeitig mit der örtlichen Ordnungsbehörde herbeizuführen, bei der auch weitere Details und Einzelheiten erörtert werden können.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
     
     

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim
    • § 26 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG)
    • Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
       

    Weitere:

    • Straßenverkehrsordnung (StVO)
    • Landesstraßengesetz (LStrG)
    • Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Dürkheim
    • Gewerbeordnung (GewO)
    • Gaststättengesetz (GastG)
    • Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG)
    • Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
    • Landesimmissionsschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LImSchG)
    • Landesgesetz zum Schutz von Sonn- und Feiertagen Rheinland-Pfalz (LftG)
    • Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (LBKG)

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim

Die Veranstaltungsanzeige (siehe Formulare) ist spätestens 3 Monate vor Beginn, bei Großveranstaltungen bereits 6 Monate vor Beginn bei der örtlichen Ordnungsbehörde einzureichen.

Eine rechtzeitige Anzeige ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Behörden beteiligt werden müssen. Die im Rahmen des Verfahrens ergangenen Stellungnahmen werden bei der Erteilung einer ordnungsbehördlichen Verfügung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende