Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Deutscher mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht im Inland nach dem Personalausweisgesetz.

    Es ist Ihnen trotzdem möglich, bei einer Auslandsvertretung oder jeder Personalausweisbehörde im Inland einen Personalausweis zu beantragen.

  • Voraussetzungen

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
    • für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
    • für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
    • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
    • zusätzlich ein Aufschlag für Ausstellung bei Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben: EUR 30,00
    • zusätzlich ein Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde): EUR 13,00


  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?