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Zweitwohnungssteuer | Auslegung und Rechtsfolgen

Die Zweitwohnungssteuersatzung liegt zur Einsichtnahme von Freitag, den 26.04.2024 bis einschließlich Montag, den 13.05.2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Mannheimer Str. 24, Zimmer 1.12, öffentlich aus. Wir bitten um vorherige Terminabsprache (Tel.-Nr. 06322/935-1321).

Alternativ kann die Zweitwohnungssteuersatzung auf der Homepage der Stadt Bad Dürkheim eingesehen werden (www.bad-duerkheim.de).

Wir weisen darauf hin, dass gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf dieser Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.